Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Kurse, Workshops und Beratungsgespräche

Anbieter und Vertragspartner für die auf unserer Seite dargestellten Leistungen ist

Sabine Eismar

Dorfstraße 12

14806 Kranepuhl

(im Folgenden kurz „Beraterin“)

Stand 14.10.2023

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Beraterin und dem/der Coachee/Trainee/InteressentIn (nachfolgend InteressentIn genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die InteressentIn das generelle Angebot der Beraterin in Form von Coaching und Einzelberatung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung der Fachkompetenz (Kursen) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und zur kognitiven Umstrukturierung, die dem Erhalt und der Verbesserung der Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens dienen.

3) Die Beraterin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder während ihrer ersten Begegnung mit der Interessentin / dem Interessenten nicht aufgebaut werden konnte, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten können oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Die Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber der Interessentin / dem Interessenten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching, Beratung, Beziehungstraining und Bewusstseinsförderung anwenden. Die Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Interessentin / des Interessenten entsprechen, sofern der/die InteressentIn hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Interessentin / des Interessenten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Interessentin / des Interessenten. Ein Resultat bzw. eine Veränderung des subjektiven Wohlbefindens aus der Teilnahme an einem Kurs oder Workshop der Beraterin und/oder an einem Beratungsgespräch liegt allein in der Eigenverantwortung der Interessentin / des Interessenten.

Soweit der/die InteressentIn die Anwendung derartiger Gespräche oder Maßnahmen ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er/sie das den Beraterin gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen der Beratungsgespräche/der Kurse

1) Coaching, Beratungen und Trainings zu Human Design und anderen Themen sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf die Beraterin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Die Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching, Beratungen und Trainings zu Human Design und anderen Themen sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die InteressentIn trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 4 Mitwirkung der Interessentin, des Interessenten

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die InteressentIn nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen jedoch nur bei aktiver Mitwirkung der Interessentin / des Interessenten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei der Begleitung und anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Interessentin / des Interessenten bestimmend sein.

3) Die Beraterin ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die InteressentIn die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin – und schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

4) Auch der/die InteressentIn hat das Recht, das Coaching/Training zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin – und schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

§ 5 Haftungsausschluss

Die Informationen und Ratschläge sowohl in Coaching-Sitzungen als auch in Kursen und sonstigen Beratungsgesprächen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Beraterin sorgfältig erwogen und geprüft. Es handelt sich beim Angebot der Beraterin um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Interessentin / des Interessenten.

§ 6 Honorierung der Beraterin

1) Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Beraterin und InteressentIn vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste auf der Website der Beraterin aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder –verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind bei Buchung eines Gespräches oder Kurses von der Interessentin / dem Interessenten im Voraus auf einem der angegebenen Zahlungswege zu begleichen. Erst mit Eingang des Honorars auf dem Konto der Beraterin beginnt ihr Coaching. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. der Teilnahme an einem Kurs zu vereinbaren und in einem individuellen Coaching- bzw. Teilnahmevertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Terminen für individuelle Beratungen verpflichtet sich der/die InteressentIn unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50 % der Termingebühr. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die InteressentIn 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Ereignisses Höherer Gewalt laut § 8 oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Beraterin verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten der Beraterin abgesagt werden müssen, werden der Interessentin / dem Interessenten nicht in Rechnung gestellt. Der/die InteressentIn hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der Beraterin, abgesehen von der Rückzahlung bereits geleisteter Vorauszahlungen der Interessentin / des Interessenten. Die Beraterin schulden auch keine Angabe von Gründen, sind jedoch verpflichtet, den Termin rechtzeitig, möglichst 24 Stunden vorher, abzusagen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Kurstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 7 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Die Beraterin behandelt die Daten der Interessentin / des Interessenten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen der Interessentin / des Interessenten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Interessentin / des Interessenten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Interessentin / des Interessenten erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die InteressentIn zustimmen wird.

2) § 7 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 7 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching, der Beratung und Schulung persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten können.

4) Die Beraterin führen Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Der Interessentin / dem Interessenten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die InteressentIn ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellen die Beraterin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 8 Höhere Gewalt

1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.

Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.

2) Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.

3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich Beraterin und InteressentIn einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. Das heißt, die jeweiligen Leistungen werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei der Beraterin. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann die Interessentin / der Interessent die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.

Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen.

Weitergehende mögliche Schäden trägt jeder für sich.

4) Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Vertragsparteien jeweils berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Vorab bezahlte Honorare sind von den Beraterin zu erstatten. Hat der/die InteressentIn eine Zahlung geleistet, die einen garantierten Platz in einem Kurs der Beraterin sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, einen Platz zu sichern, erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob der Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Online Kurs Gebühr wird der Interessentin / dem Interessenten selbstverständlich erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Vertragspartei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.

5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch die Beraterin erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen der Beraterin und geleistete Zahlungen der Interessentin / des Interessenten aufgelistet.

Sollte es eine Gutschrift zu Gunsten der Interessentin / des Interessenten geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sich entstandenen Schäden selbst.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Gegebenenfalls kann eine Mediation in Betracht gezogen werden, deren Kosten durch die Vertragspartei getragen werden, von der die Beschwerde ausging.

§ 10 Schlussbestimmungen

1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Vertragsparteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.

2) Soweit der/die InteressentIn bei Abschluss des Vertrages einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die Beraterin aus Deutschland verlegt hat oder sein/ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Wohnsitz der Beraterin in Brandenburg/Havel.

3) Neben dem ordentlichen Rechtsweg steht den Vertragsparteien auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung. Einzelheiten dazu findet der/die InteressentIn in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Beraterin nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.

4) Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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